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Führerschein
für Feuerwehren verkündet
Verordnung
in Kraft getreten / Länder regeln nun Durchführung vor Ort
22.07.2009,
Der Feuerwehr-Führerschein ist da: Mit der Verkündung im
Bundesgesetzblatt ist heute das Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung
soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie
bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und
Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.
„Wir
freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die
Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen
Verhältnissen möglich war“, erklärt Hans-Peter
Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den
Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt
werden.